Die Homeoffice-Pauschale funktioniert in den drei Ländern völlig unterschiedlich. In Deutschland ziehst du für das Steuerjahr 2026 sechs Euro pro Homeoffice-Tag bis maximal 1.260 Euro in der Steuererklärung ab. In Österreich zahlt der Arbeitgeber bis zu drei Euro pro Telearbeitstag steuerfrei aus, höchstens 300 Euro im Jahr. In der Schweiz gibt es keine Pauschale für das Homeoffice, dafür einen allgemeinen Berufskostenabzug und einen gesetzlichen Anspruch auf Auslagenersatz.
Das Wichtigste in Kürze
- Deutschland: Tagespauschale von sechs Euro pro Kalendertag, höchstens 1.260 Euro im Jahr, also 210 Tage. Sie zählt zu den Werbungskosten und wirkt sich erst aus, wenn du über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro kommst.
- Österreich: Telearbeitspauschale von bis zu drei Euro pro Telearbeitstag für höchstens 100 Tage, also maximal 300 Euro. Sie wird vom Arbeitgeber steuerfrei ausgezahlt; zahlt er weniger, holst du die Differenz über die Arbeitnehmerveranlagung. Ab dem Jahr 2027 entfällt die Pauschale.
- Schweiz: Keine Homeoffice-Pauschale. Bei der direkten Bundessteuer gilt ein Pauschalabzug für übrige Berufskosten von drei Prozent des Nettolohns, mindestens 2.000 und höchstens 4.000 Franken. Notwendige Auslagen muss der Arbeitgeber nach Art. 327a OR ersetzen.
- Nachweis: In Deutschland reicht eine eigene Aufstellung der Tage, in Österreich zählt der Lohnzettel des Arbeitgebers, in der Schweiz brauchst du für höhere Abzüge als die Pauschale Belege.
Deutschland: Tagespauschale von sechs Euro
Die Rechtsgrundlage ist § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG, der über § 9 Abs. 5 EStG auch für Angestellte gilt. Für jeden Kalendertag, an dem du deine berufliche Tätigkeit „überwiegend in der häuslichen Wohnung“ ausübst und keine erste Tätigkeitsstätte aufsuchst, kannst du sechs Euro abziehen, „höchstens 1 260 Euro im Wirtschafts- oder Kalenderjahr“. Das entspricht 210 Tagen.
Steht dir „dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung“, gibt es die Tagespauschale auch für Tage, an denen du zusätzlich beim Kunden oder im Büro warst. Ein eigenes Arbeitszimmer brauchst du nicht. Der Küchentisch reicht, solange du an diesem Tag überwiegend zu Hause gearbeitet hast.
Arbeitsmittel wie Monitor, Bürostuhl oder Headset ziehst du zusätzlich ab, als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG.
Deutschland: Arbeitszimmer, Pauschbetrag und Steuererklärung
Das häusliche Arbeitszimmer ist ein eigener Abzug nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG. Er ist nur möglich, wenn das Zimmer „den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet“, also bei echten Vollzeit-Remote-Jobs mit abgeschlossenem Raum. Dann ziehst du entweder die tatsächlichen Kosten ab oder eine Jahrespauschale von 1.260 Euro. Tagespauschale und Arbeitszimmer schließen sich für denselben Zeitraum aus.
Jeder Arbeitnehmer bekommt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro nach § 9a EStG. Die Tagespauschale erhöht diesen Betrag nicht, sondern zählt in ihn hinein. Erst wenn alle Werbungskosten zusammen über 1.230 Euro liegen, bringt die Homeoffice-Pauschale eine Ersparnis.
In der Steuererklärung trägst du die Tage in der Anlage N ein. Im Formular für 2025 ist das Arbeitszimmer in Zeile 57, die Tagespauschale in den Zeilen 58 und 59 vorgesehen; du gibst nur die Zahl der Kalendertage an, das Finanzamt rechnet den Betrag aus.
Österreich: Telearbeitspauschale vom Arbeitgeber
In Österreich heißt die frühere Homeoffice-Pauschale seit dem Jahr 2025 Telearbeitspauschale. Der Arbeitgeber kann laut oesterreich.gv.at bis zu drei Euro pro Telearbeitstag steuerfrei auszahlen, für höchstens 100 Tage im Jahr, also maximal 300 Euro. Voraussetzung ist eine Telearbeitsvereinbarung mit dem Arbeitgeber. Als Telearbeitstag zählt nach den FAQ des Finanzministeriums nur ein Tag, an dem du ausschließlich außerhalb des Betriebs gearbeitet hast; seit 2025 darf das auch ein Coworking-Space oder ein Café sein.
Zahlt der Arbeitgeber weniger als drei Euro pro Tag oder gar nichts, wird die Differenz bis zum Höchstbetrag automatisch als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Das funktioniert, weil der Arbeitgeber die Telearbeitstage und die gezahlte Pauschale am Lohnzettel (L16) einträgt. Zusätzlich kannst du laut WKO bis zu 300 Euro pro Jahr für ergonomisches Mobiliar wie Schreibtisch, Drehstuhl oder Beleuchtung absetzen, wenn du mindestens 26 Telearbeitstage im Jahr hattest.
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027-2028 (BGBl. I Nr. 62/2026) werden laut oesterreich.gv.at das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale „aus budgetären Gründen abgeschafft“. Für das Steuerjahr 2026 gelten die hier beschriebenen Regeln noch vollständig.
Schweiz: keine Pauschale, aber Berufskosten und Auslagenersatz
Die Schweiz kennt keine Homeoffice-Pauschale. Angestellte ziehen Berufskosten ab, bei der direkten Bundessteuer geregelt in der Berufskostenverordnung. Deren Art. 7 nennt ausdrücklich das „private Arbeitszimmer“ als Teil der übrigen Berufskosten, die „als Pauschale nach Artikel 3“ abgezogen werden. Die Pauschale beträgt laut Anhang drei Prozent des Nettolohns, mindestens 2.000 und höchstens 4.000 Franken im Jahr, bei Teilzeit anteilig gekürzt. Wer höhere Kosten geltend machen will, muss nach Art. 4 „die gesamten tatsächlichen Auslagen und deren berufliche Notwendigkeit“ nachweisen.
Die Kantone weichen teils ab. Nach dem ESTV-Steuermäppchen für die Steuerperiode 2025 übernehmen Zürich, Bern, Luzern, Aargau oder Waadt die Bundesregel, Basel-Stadt gewährt einen fixen Abzug von 4.200 Franken, Tessin 3.000 Franken, Genf nur 640 bis 1.812 Franken. An Homeoffice-Tagen entfallen außerdem Fahrkosten und Verpflegungsmehrkosten.
Arbeitsrechtlich gilt Art. 327a OR: Der Arbeitgeber muss alle durch die Arbeit notwendig entstehenden Auslagen ersetzen; Vereinbarungen, die diese Kosten auf dich abwälzen, sind nichtig. Das Bundesgericht hat im Urteil 4A_533/2018 entschieden, dass ein Arbeitgeber, der keinen geeigneten Arbeitsplatz stellt, sich an den Kosten des privaten Arbeitszimmers beteiligen muss (Zusammenfassung bei swissblawg). Arbeitest du freiwillig von zu Hause, obwohl ein Büroarbeitsplatz vorhanden ist, besteht in der Regel kein Anspruch.
Vergleich: DE, AT und CH auf einen Blick
| Deutschland | Österreich | Schweiz | |
|---|---|---|---|
| Betrag | 6 Euro pro Homeoffice-Tag | bis 3 Euro pro Telearbeitstag | keine Pauschale; 3 Prozent des Nettolohns als übrige Berufskosten (Bund) |
| Maximum | 1.260 Euro, also 210 Tage | 300 Euro, also 100 Tage | 4.000 Franken, mindestens 2.000 Franken (Bund, Kantone abweichend) |
| Wer zahlt | Steuerabzug in der Steuererklärung | Arbeitgeber steuerfrei; Rest als Werbungskosten | Steuerabzug; Auslagenersatz durch Arbeitgeber nach Art. 327a OR |
| Nachweis | eigene Aufstellung der Tage | Telearbeitstage am Lohnzettel | Pauschale ohne Belege; höhere Kosten nur mit Nachweis |
Zwei Beispielrechnungen
Deutschland, 120 Homeoffice-Tage (Steuerjahr 2026): Lea arbeitet 120 Tage zu Hause und 100 Tage im Büro, 15 Kilometer entfernt. Tagespauschale: 120 mal 6 Euro, also 720 Euro. Entfernungspauschale: 100 Tage mal 15 Kilometer mal 0,38 Euro, also 570 Euro (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Dazu ein Monitor und ein Bürostuhl für 350 Euro. Werbungskosten insgesamt: 1.640 Euro. Davon zieht das Finanzamt den Pauschbetrag von 1.230 Euro ab, den Lea ohnehin bekäme. Es bleiben 410 Euro zusätzlich; bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent spart sie rund 123 Euro.
Österreich, 150 Telearbeitstage (Steuerjahr 2026): Tom arbeitet 150 Tage ausschließlich von zu Hause. Sein Arbeitgeber zahlt zwei Euro pro Tag, aber nur für die maximal anrechenbaren 100 Tage, also 200 Euro steuerfrei. Der Höchstbetrag wäre 300 Euro, die Differenz von 100 Euro berücksichtigt das Finanzamt automatisch als Werbungskosten, weil die Tage am Lohnzettel stehen. Die Tage 101 bis 150 bringen keine weitere Pauschale. Tom hat außerdem einen Drehstuhl für 250 Euro gekauft; da er weit über 26 Telearbeitstage hat, setzt er ihn voll ab. Ergebnis: 200 Euro steuerfrei vom Arbeitgeber plus 350 Euro Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung.
Häufige Fragen
Zählt ein halber Homeoffice-Tag in Deutschland?
Es kommt darauf an, wo du an diesem Tag überwiegend gearbeitet hast. Mehr als die Hälfte der Arbeitszeit zu Hause und kein Besuch der ersten Tätigkeitsstätte: Dann gibt es die vollen sechs Euro. Warst du am selben Tag im Büro, entfällt die Pauschale, außer dir steht dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung.
Was passiert in Österreich, wenn mein Arbeitgeber keine Telearbeitspauschale zahlt?
Dann trägst du nichts extra ein, sondern achtest darauf, dass der Arbeitgeber deine Telearbeitstage am Lohnzettel meldet. Das Finanzamt rechnet die fehlenden drei Euro pro Tag bis maximal 300 Euro automatisch als Werbungskosten an.
Kann ich in der Schweiz Miete für mein Arbeitszimmer absetzen?
Nur in Ausnahmefällen. Die Pauschale für übrige Berufskosten deckt das Arbeitszimmer bereits ab. Einen höheren Abzug bekommst du, wenn du einen eigenen Raum ausschließlich beruflich nutzt, der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz stellt und du alle tatsächlichen Kosten belegst. Dann verlierst du aber die Pauschale, was sich selten lohnt.
Tipp: Du suchst einen Job, bei dem sich die Pauschale wirklich lohnt? Auf /remote-jobs findest du Stellen mit vollem Homeoffice in Deutschland, Österreich und der Schweiz.