Als Werkstudent oder Werkstudentin darfst du in Deutschland während der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten, zahlst nur Beiträge zur Rentenversicherung und bekommst mindestens den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Ob du im Büro oder remote arbeitest, ändert an diesen Regeln nichts, wohl aber an Arbeitszeiterfassung, Arbeitsmitteln und Steuer.
Das Wichtigste in Kürze
- 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit sind die Grenze für das Werkstudentenprivileg. In der vorlesungsfreien Zeit darfst du mehr arbeiten, aber höchstens 26 Wochen im Jahr über 20 Stunden.
- Nur Rentenversicherung: Als Werkstudent bist du in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei; der Rentenbeitrag von 9,3 Prozent wird vom Gehalt abgezogen.
- Mindestlohn 2026: 13,90 Euro brutto pro Stunde, ab 1. Januar 2027 14,60 Euro. Werkstudenten haben darauf Anspruch.
- Remote ändert nichts am Status, aber dein Arbeitgeber muss deine Arbeitszeit erfassen, und du kannst die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag nutzen.
- Österreich und Schweiz kennen keinen Werkstudentenstatus; dort zählen Geringfügigkeitsgrenze, Zuverdienstgrenzen und der Vertrag.
Die 20-Stunden-Regel und die 26-Wochen-Regel
Das Werkstudentenprivileg gilt für ordentlich Studierende, deren Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium beansprucht wird. Die gesetzliche Grundlage ist § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt im Lexikon zum Werkstudentenprivileg, wie die Grenze gezogen wird: Bis 20 Stunden pro Woche bleibt der Status erhalten, die Höhe des Verdienstes spielt keine Rolle.
Mehr als 20 Stunden sind nur unter zwei Bedingungen unschädlich: Die Mehrarbeit fällt auf Abende, Nächte oder Wochenenden oder in die vorlesungsfreie Zeit, und sie dauert im Laufe eines Jahres nicht länger als 26 Wochen. Mehrere solcher Phasen werden zusammengezählt. Jobs, die ausschließlich in den Semesterferien laufen, sind unabhängig von der Stundenzahl versicherungsfrei. Überschreitest du die Grenzen, wirst du in allen Zweigen voll sozialversicherungspflichtig, und das kann bei einer Betriebsprüfung zu Nachzahlungen führen.
| Vorlesungszeit | Vorlesungsfreie Zeit | |
|---|---|---|
| Höchstarbeitszeit für den Status | 20 Stunden pro Woche | Auch Vollzeit möglich |
| Begrenzung | Dauerhaft | Höchstens 26 Wochen über 20 Stunden pro Jahr |
| Krankenversicherung | Studentischer Beitrag, nicht über den Job | Studentischer Beitrag, nicht über den Job |
| Pflege- und Arbeitslosenversicherung | Beitragsfrei | Beitragsfrei |
| Rentenversicherung | 9,3 Prozent vom Bruttolohn | 9,3 Prozent vom Bruttolohn |
Die Rentenversicherungspflicht bleibt immer bestehen. Der Beitragssatz liegt 2026 bei 18,6 Prozent, je 9,3 Prozent für dich und den Arbeitgeber (Deutsche Rentenversicherung). Verdienst du höchstens 603 Euro im Monat, bist du Minijobber und kannst dich auf Antrag vom eigenen Rentenbeitrag befreien lassen (Deutsche Rentenversicherung).
Mindestlohn und Gehalt
Seit 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde, ab 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro (BMAS). Werkstudentenverhältnisse sind normale Arbeitsverhältnisse und unterliegen dem Mindestlohn ohne Einschränkung; die Ausnahmen in § 22 MiLoG betreffen nur Pflichtpraktika, freiwillige Praktika bis drei Monate, Minderjährige ohne Berufsabschluss, Auszubildende und Langzeitarbeitslose. Was das für Praktika neben dem Studium heißt, erklärt das BMAS in seinen Fragen und Antworten zum Mindestlohn für Studierende.
Eine amtliche Statistik zu Werkstudenten-Stundenlöhnen gibt es nicht. In der Praxis bilden die 13,90 Euro die Untergrenze; in IT, Ingenieurwesen und Beratung liegen die angebotenen Stundenlöhne meist darüber. Bei 20 Stunden pro Woche und Mindestlohn kommst du auf rund 1.200 Euro brutto im Monat. Davon gehen 9,3 Prozent Rentenbeitrag ab; zu viel gezahlte Lohnsteuer holst du dir über die Steuererklärung zurück.
Krankenversicherung als Studentin oder Student
Du bist als Studentin oder Student an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V gesetzlich pflichtversichert, in der Regel bis zum 30. Geburtstag. Bis 25 kannst du beitragsfrei über die Eltern familienversichert bleiben, solange dein Einkommen 2026 nicht über 565 Euro im Monat liegt, bei einem Minijob 603 Euro (vdek). Ein Werkstudentenjob mit 20 Stunden liegt fast immer darüber, dann wechselst du in die studentische Krankenversicherung.
Der studentische Beitrag setzt sich 2026 zusammen aus 87,38 Euro Krankenversicherung plus kassenindividuellem Zusatzbeitrag und 30,78 Euro Pflegeversicherung unter 23 Jahren beziehungsweise 35,91 Euro ab 23 ohne Kinder (Techniker Krankenkasse). Diesen Beitrag zahlst du selbst, der Arbeitgeber beteiligt sich nicht, weil der Job dank Werkstudentenprivileg krankenversicherungsfrei ist.
Was sich bei Remote-Arbeit ändert
Dein Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen; das Bundesarbeitsgericht hat das 2022 bestätigt (Beschluss vom 13. September 2022, 1 ABR 22/21). Im Homeoffice ist das für dich ein Vorteil: Die erfassten Zeiten belegen, dass du die 20 Stunden einhältst, und sie sind die Grundlage für deinen Lohn. Führe zusätzlich eine eigene Aufzeichnung, falls das Unternehmen nur Vertrauensarbeitszeit anbietet.
Für Arbeitsmittel gilt: Ein Laptop, Zugänge und Software muss der Arbeitgeber stellen. Einen eingerichteten Heimarbeitsplatz mit Schreibtisch und Bildschirm schuldet er nur, wenn ein Telearbeitsplatz nach § 2 Abs. 7 ArbStättV vereinbart ist, was bei Werkstudenten selten ist. Kläre vor Vertragsabschluss, ob ein Gerät gestellt wird und ob du dein privates Notebook überhaupt nutzen darfst.
Steuerlich kannst du für jeden Tag, an dem du überwiegend von zu Hause arbeitest, die Tagespauschale von 6 Euro ansetzen, höchstens 1.260 Euro im Jahr (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG). Sie wirkt sich nur aus, wenn deine Werbungskosten zusammen über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro liegen (§ 9a EStG) und du überhaupt Lohnsteuer gezahlt hast.
Österreich und Schweiz
In Österreich gibt es keinen Werkstudentenstatus. Studierende arbeiten geringfügig oder in Teilzeit wie alle anderen. Bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro im Monat zahlst du keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer, darüber bist du voll sozialversichert (oesterreich.gv.at). Für die Familienbeihilfe gilt eine Zuverdienstgrenze von 17.212 Euro zu versteuerndem Einkommen pro Kalenderjahr; wird sie überschritten, musst du den übersteigenden Betrag zurückzahlen (oesterreich.gv.at). Für die Studienbeihilfe liegt die Zuverdienstgrenze 2026 bei 17.677 Euro; darüber wird die Beihilfe um den Mehrbetrag gekürzt (Studienbeihilfenbehörde).
In der Schweiz gibt es keinen nationalen Mindestlohn, nur einige Kantone wie Genf, Neuenburg, Jura, Tessin und Basel-Stadt haben eigene (ch.ch). AHV-Beiträge zahlst du als Erwerbstätige ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag; auf Löhne bis 2.500 Franken pro Jahr und Arbeitgeber werden Beiträge nur auf Verlangen erhoben (BSV). Stundenzahl und Homeoffice regelt der Arbeitsvertrag.
Checkliste für den Vertrag
- Wochenstunden: höchstens 20 in der Vorlesungszeit, mit klarer Regel für die vorlesungsfreie Zeit.
- Stundenlohn mindestens 13,90 Euro, Urlaubsanspruch und Zuschläge schriftlich.
- Arbeitsort: „remote“ oder „mobiles Arbeiten“ ausdrücklich im Vertrag, nicht nur mündlich.
- Arbeitsmittel: Wer stellt Laptop, Software und Zugänge, wer trägt Internetkosten.
- Arbeitszeiterfassung: Welches System, wer trägt ein, wer prüft.
- Erreichbarkeit: Feste Kernzeiten oder freie Einteilung rund um deinen Stundenplan.
- Immatrikulationsbescheinigung: Der Arbeitgeber braucht sie jedes Semester, sonst entfällt das Privileg.
- Befristung: Viele Verträge enden mit der Exmatrikulation; prüfe die Klausel.
So findest du remote Werkstudenten-Jobs
Remote-Werkstudentenstellen gibt es vor allem in Softwareentwicklung, Data, Marketing, Content, Kundensupport, Recruiting und Controlling. Suche nach „Werkstudent remote“ oder „Working Student remote“. Auf Highway to Hire sind alle Remote-Stellen ohne feste Bürotage gelistet, mit Angabe der Länder, aus denen du arbeiten darfst; Werkstudentenstellen findest du unter /remote-jobs/werkstudent.
Achte in der Anzeige auf drei Punkte: Wird die Stundenzahl genannt, wird Deutschland als Arbeitsland genannt, und wird ein Gerät gestellt. Fehlt eine Angabe, frag im ersten Gespräch nach. Schreib in die Bewerbung, wie viele Stunden du in Vorlesungszeit und Semesterferien verfügbar bist und welche Zeitfenster dein Stundenplan freilässt.
Häufige Fragen
Darf ich als Werkstudent in den Semesterferien Vollzeit arbeiten
Ja. In der vorlesungsfreien Zeit darfst du mehr als 20 Stunden arbeiten, ohne den Status zu verlieren. Die Phasen über 20 Stunden dürfen zusammen aber nicht mehr als 26 Wochen im Jahr dauern. Jobs, die nur in den Semesterferien laufen, bleiben unabhängig von der Stundenzahl versicherungsfrei.
Welche Abzüge habe ich als Werkstudent vom Bruttolohn
Nur den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung von 9,3 Prozent und gegebenenfalls Lohnsteuer. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden nicht vom Lohn abgezogen. Den studentischen Krankenversicherungsbeitrag zahlst du separat an deine Krankenkasse.
Kann ich als Werkstudent aus dem Ausland arbeiten
Nur, wenn der Arbeitgeber es erlaubt und die Dauer klar begrenzt ist. Innerhalb von EU, EWR und Schweiz brauchst du eine A1-Bescheinigung, damit du in der deutschen Sozialversicherung bleibst. Viele Arbeitgeber schließen Auslandsarbeit für Werkstudenten vertraglich aus; prüfe die Klausel vor der Unterschrift.
Zählt remote arbeiten anders bei der 20-Stunden-Grenze
Nein. Die Grenze gilt für die tatsächliche Arbeitszeit, egal wo du arbeitest. Gerade im Homeoffice solltest du deine Stunden sauber erfassen, weil Mehrarbeit sonst unbemerkt bleibt und den Status gefährden kann.
Tipp: Alle Remote-Stellen für Werkstudentinnen und Werkstudenten findest du unter /remote-jobs/werkstudent.